Als Aktivmitglied kann jede in bürgerlichen Ehren und Rechten stehende natürliche Person und jede juristische Person aufgenommen werden, die im
Vereinsgebiet selbstständig (eine natürliche Person auch in leitender Stellung) in Handel, Gewerbe, Industrie oder Dienstleistung tätig ist bzw. im Vereinsgebiet Geschäfts- oder Wohnsitz
hat.
Die Aufnahme der Aktivmitglieder erfolgt durch die Hauptversammlung. Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Vorstand zu richten.
Die Mitgliedschaft geht verloren durch Austritt, Wegzug und Tod oder bei juristischen Personen durch Auflösung der Firma sowie durch Ausschluss.
Der Austritt kann nur auf Ende eines Vereinsjahres unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist durch schriftliche Erklärung erfolgen.